Im Urheber- und Designrecht beraten wir Kreative und Künstler wie z.B. Komponisten, Musiker, Designer und Autoren beim Schutz und bei der Verwertung ihrer Werke. Medienunternehmen wie Agenturen, Plattenfirmen und Verlage unterstützen wir bei der rechtlichen Absicherung ihrer Vertriebs- und Verwertungstätigkeit.
Dabei legen wir aufgrund unserer Erfahrungen mit allen am Erfolg eines Werkes Beteiligten einen besonderen Wert auf vermittelnde Positionen, die oftmals kostengünstiger und effektiver sind als langwierige Prozesse. Wir sichern Rechtspositionen z.B. durch Geschmacksmusteranmeldungen und Werkhinterlegungen formal ab und verteidigen geprüfte Rechtspositionen gegenüber Nachahmern und Wettbewerbern.
Wir bieten Ihnen unser umfassendes branchenspezifisches Wissen insbesondere im Rahmen folgender Bereiche:
- Urhebervertragsrecht
- GEMA, VG Wort, GVL, VG BildKunst
- Werkhinterlegung
- Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenverfahren
- Designschutz wie z.B. Geschmacksmusteranmeldung
- Prüfung der Urheberrechtsfähigkeit
- Verteidigung gegen Abmahnungen
- Erstellung von Abmahnungen oder einstweiligen Verfügungen
- Erstellung und Überprüfung von Lizenzverträgen sowie
- Vertragsmanagement, also die Verwaltung der
- Vertragsdurchführung
- Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen