Die KANZLEI TM bietet durch eine umfassende anwaltliche und zugleich strategische Beratung einen zielgerichteten, möglichst schnellen und kosteneffizienten Weg zu Ihrem Recht. Das gilt für außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten sowie für die Verhandlung von Verträgen, die Erstellung von Rechtsgutachten oder die gemeinsame Entwicklung von Strategien, auf deren Basis Sie noch erfolgreicher arbeiten können.
Unser Mandantenkreis:
Betreut werden Mandanten aus dem gesamten Bereich der Kreativwirtschaft sowie kleinere und mittelständische, Unternehmen aller Branchen, Agenturen, Produktionsfirmen, Bundesinstitute und -verbände wie auch Privatpersonen.
Breites Beratungsspektrum:
Neben den rechtlichen Aspekten unterstützt die KANZLEI TM auch bei der konkreten Umsetzung von Projekten, z.B. durch erforderliche Gesellschaftsgründungen/-änderungen, Vertrags-/Lizenzverhandlungen oder interne Workshops.
Unser Angebot
Rechtssicherheit für Kreativität, Marke und Arbeit
Beratungsfelder
Von der Absicherung Ihres digitalen Auftritts bis zum Schutz von Kreativität und Marke – wir beraten Sie umfassend, strategisch und branchenorientiert.
Rechtsanwältin
Bettina Trojan
Bettina Trojan besitzt fachanwaltliches Wissen im Arbeitsrecht sowie Urheber- und Medienrecht. Diese Rechtsgebiete sowie deren Schnittpunkte gehören wie der gesamte Bereich des Geistigen Eigentums zu ihren Tätigkeitschwerpunkten. Sie ist insbesondere im Film-/TV-, Foto- und Verlagsrecht ab dem Stadium der strategischen Verhandlung und Vertragserstellung tätig. In allen Fragen des Arbeitsrechts, unabhängig ob aus Sicht des Arbeitgebenden oder des Arbeitnehmenden berät, vertritt und mediiert sie und hilft bei der Findung und Durchsetzung interessengerechter Lösungen.
Rechtsanwalt
Frank Mühr
Frank Mühr ist auf den Gebieten des Geistigen Eigentums, der Medien und des Arbeitsrechts tätig. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht berät er neben allen Bereichen des Urheber- und Medienrechts schwerpunktmäßig im gewerblichen Rechtsschutz einschl. Markenrecht, im Musik- und Veranstaltungsrecht sowie im Arbeitsrecht.
