Musik und Veranstaltungen

Sowohl Musiker, Komponisten und Texter als auch Musikverlage, Plattenlabels, Vertriebe und Veranstalter finden in uns kompetente Ansprechpartner, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Gepflogenheiten der Branche auskennen.

Wir beraten bei der Erstellung von Gastspiel- und Konzertverträgen und in GEMA- und GVL-Fragen. Komponisten und Texter unterstützen wir bei der Verwertung und Verteidigung ihrer Urheberrechte. Im Zusammenspiel der Musikverwerter beraten wir bei allen Vertragsfragen, wie z.B. bei Künstlerverträgen, Bandübernahmeverträgen und Merchandisevereinbarungen. Nötigenfalls setzen wir Ihre Rechte außergerichtlich mittels Abmahnung und gerichtlich mittels Klage oder einstweiliger Verfügung durch.

Wir bieten Ihnen unser umfassendes branchenspezifisches Wissen insbesondere im Rahmen folgender Bereiche:

  • GEMA, GVL
  • Bandgründungsvertrag
  • Bandübernahmevertrag
  • Künstlervertrag
  • Merchandisevertrag
  • Gastspiel-/Konzertverträge
  • Vertriebsvertrag
  • Werkhinterlegung
  • Verteidigung gegen Abmahnungen
  • Schutz von Band- und Projektnamen z.B. durch Markenanmeldung
  • Erstellung von Abmahnungen oder einstweiligen Verfügungen
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen