Elternzeit und Elterngeld(Plus)

In dem Schnittstellenbereich von Arbeits- und Sozialrecht, Mutterschaftsgeld, Elternzeit, Elterngeld(Plus), beraten, vertreten Sie, gegenüber Behörden und Gerichten, wenn erforderlich bis zur höchsten Instanz und bilden Sie auch umfassend fort.

Seit das Bundeselternzeit- und elterngeldgesetz (BEEG) für die Geburten ab dem 01.01.2007 in Kraft ist bieten wir unsere spezialisierte Dienstleistungen bundesweit an und bilden inzwischen neben Behördenmitarbeitern und –leitern auch im für Arbeitgeber Personalverantwortliche und Führungskräfte aus ebenso wie wir Elternteile beraten, vertreten und für sie auch an den obersten Gerichten (BSG) Urteile erstreiten konnten.

Das BEEG wurde sich in dem letzten Jahrzehnt oft überarbeitet und hält nun für die Geburten ab dem 01.07.2015 eine sehr einschneidende Veränderung bereit: Das Elterngeld(Plus) sowie die weitaus flexiblere Elternzeit mit entsprechendem Anspruch auf  Teilzeittäigkeit während der Elternzeit.

Diese bedeutet für die arbeitnehmenden Elternteile eine große Erweiterung ihrer Rechte. Für Arbeitgeber hingegen ist diese Gesetzesänderung eine einschneidende und durch z.B. Zustimmungsfiktion bei Nichteinhaltung einer Frist und erweiterte Teilzeitmöglichkeit bis zum 8. Lebensjahres eines Kindes bei Einhaltung von 13-Wochen-Frist ohne Zustimmung des Arbeitnehmers, einen weitreichenden Einschnitt ihrer Rechte. Diese zu kennen und anzuwenden, ist für beide Seiten, um die Rechte und Pflichten wahrnehmen und einhalten zu können, unerläßlich!

Ebenso ist es unbedingt erforderlich für den Blick in die Zukunft und die Planung für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, die Abgrenzung und insbesondere die unterschiedlichen Voraussetzungen der Teilzeit während der Elternzeit (BEEG) und außerhalb der Elternzeit (TzBfG) zu kennen und richtig anzuwenden.

Wir bieten Ihnen unser umfassendes spezialisiertes Wissen insbesondere im Rahmen folgender Bereiche:

  • Beratung und Vertretung von arbeitnehmenden, selbständig und gemischt tätigen Eltern und Arbeitgebern zum Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld(Plus, Wiedereinstieg in Teilzeit während und nach der Elternzeit
  • Vertretung in den genannten Bereichen gegenüber Behörden, und Gerichten bis in die höchste Instanz
  • Zertifizierte Fortbildungen für Mitarbeiter, Personalverantwortliche und Führungskräfte bei Arbeitgebern sowie für Behördenmitarbeiter und Behördenleiter
  • Einführende Seminare in den Themenbereich für Eltern und Krankenhausmitarbeiter sowie Hebammen
  • Beratung und Sensibilisierung bzgl. möglicher steuerlicher Vorkehrungen, Besonderheiten bei Selbständigen und gemischt Tätigen.
  • Beratung und Übersicht zu den Unterschieden und Alternativlösungen beim Basiselterngeld  und dem ElterngeldPlus sowie bei den flexibleren Elternzeitmodellen.

 

Weitere Informationen zum Themenkreis Elternzeit, ElterngeldPlus und Wiedereinstieg in Teilzeit finden Sie unter http://www.elternzeit-elterngeld.de