21.09.2017

Virales Marketing, Influencer, Werbung in Sozialen Medien

News Image
[addtoany]

Auf dem Vortrag der PICTAnight des BVPA in Köln stellte Rechtsanwältin Trojan die rechtlich wichtigen Grundlagen der Influencer Werbung dar. Neben dem einzuhaltenden Trennungsgrundsatz, der zulässigen Produktplatzierung und der unzulässigen Schleichwerbung wurden auch die für diesen Bereich wichtigen Gerichtsentscheidungen besprochen. Diese beinhalteten unter anderem

  • das Erfordernis der Kennzeichnung als Werbung im ersten Hashtag, falls noch mehrere Hashtags folgen,
  • die Angabe als „Anzeige“ oder „Werbung“, dass jedoch „Ad“, „sponsored by“ o.ä. nicht ausreichend als Kennzeichnung sind,
  • die Möglichkeit von hohen Bußgeldern bei unzulässiger Schleich- oder Eigenwerbung, vgl. Flying Uwe.

 

Vortrag (pdf):
Virales Marketing-Influencer-ProductPlacement-Schleichwerbung-YouTube-Instagram.pdf